Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen OGD klg (nachfolgend «OGD», «OGD studio» oder «wir») und dem Auftraggeber. Sie sind Bestandteil jeder Offerte und jedes Auftrags, soweit wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2. Angebot und Auftrag
Unsere Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig und freibleibend. Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers zustande (auch per E-Mail). Massgebend für den Umfang ist die jeweilige Offerte; alles, was darüber hinausgeht, vereinbaren und verrechnen wir separat.
3. Honorar und Zahlung
Es gilt das in der Offerte vereinbarte Honorar, pauschal oder nach Aufwand. Zusatz- und Änderungsaufwände, die nicht gesondert ausgewiesen sind, verrechnen wir zum Stundenansatz von CHF 150.00. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Alle Beträge verstehen sich exklusive MwSt. Bei länger laufenden Aufträgen vereinbaren wir Teilzahlungen nach Absprache.
4. Reduktion und Annullierung
Jede Projektphase, Konzept und Layout, Ausführung, Produktionsbegleitung, ist für sich honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder vorzeitig beendet, verrechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen. Ist die Konzept- bzw. Layoutphase bereits präsentiert, wird sie unabhängig vom weiteren Verlauf geschuldet, als Richtwert 40–50 % des Offertbetrags. Dazu kommen getätigte Auslagen und bereits gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen. Nicht freigegebene Entwürfe und Zwischenstände bleiben bei uns; wir dürfen sie anderweitig verwenden.
5. Urheberrecht
Alle im Rahmen des Auftrags entstehenden Arbeiten, Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Zwischenstände und verworfene Varianten, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht und alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte bleiben bei uns. Eine weitergehende oder vollständige Übertragung der Verwertungsrechte (Buy-out) ist möglich; sie wird gesondert vereinbart und vergütet. Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt in jedem Fall bei uns.
6. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Mit vollständiger Bezahlung des Honorars gehen die, soweit nicht anders vereinbart, ausschliesslichen Nutzungsrechte an den freigegebenen, finalen Arbeiten auf den Auftraggeber über. Massgebend für den erlaubten Einsatz ist der in der Offerte festgehaltene Verwendungszweck. Innerhalb dieses Zwecks gilt das Nutzungsrecht zeitlich und geografisch unbegrenzt, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Jeder Einsatz ausserhalb des vereinbarten Zwecks, die Weitergabe an Dritte, die Verwendung für Franchise, Verkauf oder Lizenzierung sowie die Nutzung für weitere Betriebe, Marken oder Standorte, braucht unsere vorgängige schriftliche Zustimmung und ist gesondert abzugelten.
7. Änderungen und Rekonstruktion
Die Arbeiten dürfen nur in der freigegebenen Form eingesetzt werden. Eigenmächtige Anpassungen, Umgestaltungen oder Eingriffe in einzelne Gestaltungselemente sind ohne unsere vorgängige schriftliche Freigabe ausgeschlossen. Ebenso wenig dürfen Gestaltungselemente ganz oder teilweise nachgebaut oder rekonstruiert werden, weder durch den Auftraggeber noch durch von ihm beigezogene Dritte.
8. Datenlieferung und offene Dateien
Im Honorar enthalten ist die Lieferung der finalen Arbeiten in geschlossenen, druck- und webfertigen Formaten. Offene, editierbare Quelldateien (z. B. Adobe InDesign, Illustrator, Photoshop) und Rohdaten gehören nicht zum Standardhonorar; wir geben sie nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Aufpreis heraus. Für Dateien, die nachträglich durch Dritte verändert werden, übernehmen wir keine Gewährleistung.
9. Schriften und Lizenzen
Alle für die gelieferten Arbeiten verwendeten Schriften und Elemente sind ordnungsgemäss lizenziert; der Auftraggeber kann die finalen Arbeiten für den vereinbarten Zweck ohne weitere Lizenzkosten nutzen. Braucht eine gewünschte Zusatzleistung, etwa eine selbst bearbeitbare Vorlage, eine eigene Schriftlizenz auf den Auftraggeber, sprechen wir das vorher ab, erwerben sie auf den Kundennamen und verrechnen sie weiter oder der Kunde lizenziert sie selber.
10. Fremdleistungen
Fremdleistungen, etwa Druck, Beschriftung, Programmierung, Fotografie, Illustration Dritter oder lizenzpflichtige Bilder, veranlassen wir im Rahmen des Auftrags auf Rechnung des Auftraggebers oder verrechnen sie weiter. Sie sind nicht im Gestaltungshonorar enthalten, soweit nicht ausdrücklich vermerkt.
11. Korrekturen und Freigabe
Im Honorar enthalten sind zwei Korrekturrunden je Position; jede weitere verrechnen wir nach Aufwand. Mit der schriftlichen Freigabe (auch per E-Mail) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung und Vollständigkeit. Für Fehler, die erst nach der Freigabe auffallen, haften wir nicht.
12. Druck und Farben
Eine verbindliche Farb- und Bildwiedergabe können wir nur zusichern, wenn die Drucksachen bei einer Druckerei entstehen, mit der wir Proofs und Farben direkt abstimmen. Wird der Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers bei einer Online-Druckereien produziert, haben wir keinen Einfluss auf das Farb- und Bildergebnis; Abweichungen aus solchen Produktionen können nicht beanstandet werden.
13. Referenz und Urhebernennung
Wir dürfen die realisierten Arbeiten als Referenz zeigen und veröffentlichen (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Auszeichnungen) und uns als Urheber nennen, solange der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
14. Sorgfalt und Gewährleistung
Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Sollte doch einmal etwas nicht stimmen, suchen wir gemeinsam eine faire Lösung. Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des vereinbarten Auftragshonorars beschränkt.
15. Honorargrundlage
Grundlage für Richtofferten, Abrechnung und die Abgeltung von Mehrnutzungen bilden die branchenübliche Honorargrundlagen des SGD.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht; im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394 ff. OR). Gerichtsstand ist St. Gallen. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte von OGD.
Stand 01. September 2026.